Bürgerarbeit - Selbstvertrauen und Perspektive - 20.000 Stellen vom Bundesverwaltungsamt bewilligt

Pressemitteilung vom 19.09.2011

Ziel der Bürgerarbeit ist es unter anderem, Langzeitarbeitslosen durch die Arbeit wieder Selbstvertrauen zu geben um sie so - und auch über die durch die Teilnahme an dem Programm verbesserte Selbstorganisation - erneut in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Vielen eröffnet sich da­durch eine realistische Perspektive zur Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) bewilligt dazu seit Ende 2010 die Zuwendungen in der Beschäftigungsphase des Modellprojektes Bür­gerarbeit. Bei diesem Zuwendungsverfahren werdenks_schritt_fuer_schritt Haushaltsmittel des Bundes sowie Mittel des Europäischen Sozialfonds an potentielle Arbeitgeber von Bürgerarbeitsplätzen gezahlt. Im Rahmen der Antrags­prüfung ist auszuschließen, dass eine Gefährdung für bereits bestehen­de Arbeitsplätze oder Wettbewerber des Antragstellers vorliegt. Eine Zuwendung ist nur möglich, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist.
Bislang wurde die Förderung von rund 25.000 Bürgerarbeitsplätzen beim BVA beantragt. Von den eingereichten Stellen konnten mittler­weile 20.000 Stellen bewilligt werden, lediglich 1.120 Stellen mussten nach diesen Kriterien abgelehnt werden (Stand: 08.09.2011). Damit liegt die Ablehnungsquote unter 5 Prozent. Die zurzeit nicht entschiedenen Anträge befinden sich aktuell noch in der Prüfung.
Voraussetzung für eine Förderung im Modellprojekt „Bürgerarbeit“ ist, dass die verrichteten Tätigkeiten zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen. Bereits mit dem Interessenbekundungsverfahren des BMAS im April 2010 wurde ein mehrstufiges Verfahren zur Antragsprü­fung festlegt. Die teilnehmenden Jobcenter stimmen die Anträge mit den potenziellen Arbeitgebern ab und prüfen dabei auch, ob die Förder­voraussetzungen vorliegen. Eventuelle Unklarheiten können so beseiti­gt werden, bevor die Anträge beim BVA gestellt werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Frist zur Antragstellung verlängert. Anträge zur Förderung von Bürgerarbeits­plätzen können nun bis zum 31.12.2011 beim BVA gestellt werden. Eine Bewilligung und die erstmalige Arbeitsplatzbesetzung können bis zum 01.05.2012 erfolgen. Die Arbeitsstellen können maximal für 36 Monate, jedoch längstens bis zum 31.12.2014 gefördert werden.
Umfassende Informationen zur Beschäftigungsphase sind auf der Inter­netseite

www.buergerarbeit.bund.de
zu finden.

Alle Interessierten können sich auf der Internetseite auch für den News­letter anmelden.

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Bildquelle:

http://www.apartline.de/catalog/images/kerstin_stark/ks_schritt_fuer_schritt_118363_2.jpg

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