Ordnungsamt weist auf Erlaubnisse und Verbote hin - Das Feiertagsgesetz NRW enthält besondere Regelungen für die Tage vor Ostern
Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln weist auf die besonderen Regelungen des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen für die Tage von Gründonnerstag, 13. April 2017, bis zum Samstag vor Ostern, 15. April 2017, hin.
Am Karfreitag, der für die christlichen Kirchen zu den herausragenden stillen Feiertagen zählt, sowie für den Vorabend des Karfreitags (Gründonnerstag) gelten besondere Vorschriften des Feiertagsgesetzes:
Am Gründonnerstag, 13. April 2017, sind ab 18 Uhr alle öffentlichen