Bezirksregierung schließt sich Rechtsauffassung der Stadt Köln an - Fehlende Ortsangabe „keine Nachteile für die Stimmabgabe"
Die Bezirksregierung Köln hat sich der Rechtsauffassung der Stadt Köln angeschlossen und bestätigt, dass die fehlende Ortsangabe bei der "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" "keine Auswirkungen auf die gültige Stimmabgabe hat". Damit kann das Wahlverfahren für die Wahl zur Kölner Oberbürgermeisterin oder dem Kölner Oberbürgermeister ohne jegliche Änderung weitergeführt werden. Am Sonntag, 18. Oktober 2015, sind über 810.000 Kölnerinnen und Kölner zur Wahl aufgerufen. Die Direktwahl in