TASSO - Gut, aber nicht gut genug: Für eine echte Tierschutzverbandsklage in Niedersachsen

Logo-TASSO-RGB-neuNiedersachsen ist nach Bremen das zweite Bundesland in Deutschland, das in Kürze den rechtlichen Grundstein zur Klagemöglichkeit für Tierschutzvereine und -verbände legen wird. Neben der Freude bei Tierschützern mischt sich Besorgnis: Würde das grundsätzlich begrüßenswerte Gesetz in der jetzigen Form ratifiziert werden, könnten Gerichte Unrecht gegen Tiere zwar faktisch feststellen, rechtlich verbindliche Konsequenzen wären mit dieser bisher vorgesehenen Feststellungsklage aber dennoch nicht möglich. „Der Gesetzentwurf ist in diesem Punkt nicht konsequent genug. Die Feststellungsklage nicht ausreichend.“,  resümiert Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher der Tierschutzorganisation TASSO, die niedersächsischen Bestrebungen. TASSO fordert gemeinsam mit der „Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt“ und neun anderen Tierschutzorganisationen die Landesregierung daher auf, ein wirksames Verbandsklagerecht mit Anfechtungs- und Verpflichtungsklage umzusetzen, wie dies schon jetzt im Naturschutz üblich ist.  

Unterstützen auch Sie unsere Forderung nach einer echten und wirkungsvollen Tierschutzverbandsklage in Niedersachsen:   Tierschutzverbandsklage Niedersachsen fordern   Zum Hintergrund: Bisher haben weder Privatpersonen noch Organisationen die rechtliche Möglichkeit, für Tiere zu klagen. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und andere tierschutzrechtliche Vorschriften kommen - dem Staatsziel Tierschutz zum Trotz - in Deutschland deswegen so gut wie nie vor Gericht. Bremen führte als erstes Bundesland 2007 die Verbandsklage ein, das Saarland, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sehen sie ebenfalls  in ihren Koalitionsvereinbarungen vor bzw. haben Gesetzentwürfe vorgelegt.    

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