Kritik an EEG-Novelle - Bundestag beschließt Energiewende-Bremse

umweltMünchen, 27. Juli 2014 – Trotz aller Proteste hat der Bundestag mit der Mehrheit von Union und SPD heute Vormittag die umstrittene EEG-Novelle beschlossen. Damit zeigt die Große Koalition erneut, dass für sie nicht Klimaschutz und der konsequente Ausbau der Erneuerbaren Energien Priorität haben, sondern die Partikularinteressen der Konzerne. Die Gesetzesnovelle verteidigt diese zum Schaden der Verbraucher und hat das Potenzial, den Ausstieg aus der Energiewende einzuleiten.

„Es ist paradox, dass ein Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien gerade für diese einen Ausbaudeckel vorschreibt, den sie nicht überschreiten dürfen“, kommentiert Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München. „Damit ist das novellierte EEG de facto ein Kohlefördergesetz, das diesem klimaschädlichsten aller Energieträger über die nächsten Jahrzehnte einen hohen Anteil an der Energieerzeugung sichert.“

Das ursprüngliche Versprechen der Regierung, die Strompreiserhöhungen für Verbraucher zu senken, ist ebenfalls nicht eingelöst worden. Die Rabatte für Industrieunternehmen, die sich insgesamt auf etwa fünf Milliarden Euro belaufen, werden nicht gesenkt. Hier haben die Lobby-Verbände ganze Arbeit geleistet, für die privaten Haushalte gibt es keine Verbesserung. „Statt sich bei der EU für die Belange der Industrie einzusetzen, hätte Gabriel besser den zügigen Ausbau der Erneuerbaren vorantreiben sollen. So wird das EEG ein zahnloser Tiger, der die Energiewende ausbremst“, erklärt Christina Hacker, Vorstand im Umweltinstitut München. Doch nicht nur auf dieser Ebene richtet sich das neue EEG gegen die Interessen der Bürger: Bisher wurde die Energiewende vor allem durch deren Anstrengungen vorangetrieben – in Energiegenossenschaften, Bürgerinitiativen und als Privatpersonen investierten sie massiv in den Ausbau der erneuerbaren Energien. Auf diese Weise trieben sie gleichzeitig die Umstellung auf eine demokratischere und dezentralere Energieversorgung voran. Doch die neuen Vorgaben zur Direktvermarktung wirken sich negativ auf kleine Energiegenossenschaften aus: Das Modell beinhaltet Risiken und einen bürokratischen Aufwand, der für kleine Marktakteure nicht zu stemmen ist, und führt damit zu einer Bevorzugung von Großanbietern.

In drei Jahren wird es zudem eines der wichtigsten Instrumente des aktuellen EEG nicht mehr geben: Die garantierte und gesetzlich festgeschriebene Einspeisevergütung wird dann durch ein Ausschreibungsmodell ersetzt.

Das Umweltinstitut München e.V. fordert, nicht aus der Energiewende, sondern aus der klimaschädlichen Kohleverstromung auszusteigen. Die Nutzung der Kohlekraft kann nur noch durch eine Wiederbelebung des Emissionshandels und ein Klimaschutzgesetz eingedämmt werden.

Informationen über das Umweltinstitut München finden Sie unter: www.umweltinstitut.org

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