Deutsches Tierschutzbüro e.V. - Aufgedeckt und Angezeigt: Tierschutzwidrige Ständerhaltung in Berlin
Eine dauerhafte Fixierung von Pferden mit einer Kette oder einem Strick in einem engen Stand gilt als absolut tierschutzwidrig. Viele Bundesländer haben sie daher ausdrücklich verboten, nicht so Berlin. Nun hat das Deutsche Tierschutzbüro e.V. dokumentiert, dass Kutschpferde in Berlin in tierschutzwidriger Ständerhaltung gehalten werden. Wir haben Strafanzeige erstattet und fordern nun die Politik zum Handeln auf. Unter natürlichen Bedingungen bewegen sich Pferde bist zu 16 Stunden täglich. Bewegungsmangel kann bei den Tieren zu Verhaltensstörungen und Schäden am Bewegungsapparat führen. Entsprechend heißt es in den vom Bundesministerium veröffentlichten Richtlinien: “In allen Pferdehaltungen ist daher täglich für ausreichende, den physiologischen Anforderungen entsprechende Bewegung der Pferde zu sorgen.” Und: “Die dauerhafte Anbindehaltung (Ständerhaltung) von Pferden ist tierschutzwidrig.“Fast alle Bundesländer haben die Ständerhaltung von Pferden daher ausdrücklich verboten. In Berlin ist man offenbar davon ausgegangen, dass ein Verbot nicht nötig ist. Wie sich jetzt herausstellte, ein großer Fehler. Wir fordern nun den zuständigen Senator auf, die Ständerhaltung auch in Berlin sofort zu verbieten.
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