Kabinettsbeschluss zu Fracking - Fracking-Gesetzesentwurf ist nicht mehrheitsfähig

umweltMünchen, 01. April 2015 – Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett die umstrittenen Fracking-Gesetzesentwürfe verabschiedet. Die Kernforderungen von Umweltverbänden, Kirche und Bürgerinitiativen finden sich jedoch nach wie vor nicht in dem geplanten Gesetzesrahmen.

„Es ist paradox: Die Bundesregierung erlaubt Fracking generell, obwohl sie selbst festgestellt hat und öffentlich kommuniziert, dass die umstrittene Fördertechnik weder einen Beitrag zum Klimaschutz noch zu unserer Versorgungssicherheit leisten kann“, so Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München. „Damit werden der Gesellschaft die volkswirtschaftlichen Kosten für die entstehenden ökologischen Schäden aufgebürdet, ohne dass dem ein gesellschaftlicher Nutzen gegenübersteht.“

Neu aufgenommen wurde eine Ausweitung der Verbotszonen auf die Einzugsgebiete von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung sowie von Brunnen nach dem Wassersicherstellungsgesetz, von Trinkwassergewinnungsgebieten und Talsperren. Die Bundesländer erhalten zudem die Möglichkeit, Fracking in Steinkohlebergbaugebieten sowie in Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen und Wasserentnahmestellen für die Getränkeherstellung zu verbieten.

Außerhalb der Verbotszonen soll Fracking zur Ausbeutung unkonventioneller Erdgasvorkommen ab sofort unterhalb von 3000 Metern Tiefe möglich sein – genau dort, wo der Großteil der Schiefergasvorkommen vermutet wird. Oberhalb von 3000 Metern soll der kommerzielle Einsatz von Fracking ab 2018 möglich werden, wenn eine Expertenkommission die jeweiligen Vorhaben für unbedenklich erklärt. Neben der unzureichenden Regelung für die Entsorgung des giftigen Lagerstättenwassers ist dies einer der Hauptkritikpunkte der Fracking-Gegner. Auch die NRW-Landesgruppe der SPD forderte letzte Woche stattdessen ein Fracking-Moratorium bis 2021.

„Die Regierung hat es versäumt, sich kategorisch gegen diese Risikotechnologie zu entscheiden, die mit enormem Wasser- und Flächenverbrauch einhergeht und die Klimaschutzbemühungen Deutschlands konterkariert“, kritisiert Franziska Buch. „Nun ist es die Pflicht der Abgeordneten, im parlamentarischen Prozess Änderungen am Gesetzesentwurf durchzusetzen, die dem vorsorgenden Umwelt- und Klimaschutz entsprechen.“

Tatsächlich regt sich bereits durch alle Parteien hindurch massiver Widerstand gegen das Gesetz. Die Bundestagsabgeordneten sind sich einig, dass die Einschränkungen für Fracking nicht weitreichend genug sind. Es wird daher immer wahrscheinlicher, dass der gesetzliche Rahmen nicht in seiner jetzigen Form durch den Bundestag verabschiedet wird. 

Informationen über das Umweltinstitut München finden Sie unter: www.umweltinstitut.org

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