Straßenkarneval in Köln - Fahrverbote

fahrverbotFahrverbot für Lastkrafwagen am Sonntag und Rosenmontag in der Innenstadt

Die Stadt Köln wird in diesem Jahr an den beiden Tagen mit großen Karnevalsumzügen für die Innenstadt ein Lkw-Fahrverbot verhängen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Polizei und Stadt Köln hat aufgrund der tragischen Ereignisse im letzten Jahr in Nizza und Berlin diese Maßnahme abgestimmt, um die Sicherheit der Besucher und Zugteilnehmer zu erhöhen.

Das Fahrverbot gilt für Lastkraftwagen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und ist gültig von Sonntag, 26. Februar 2017, durchgehend bis Rosenmontag, 27. Februar 2017, 22 Uhr.

Das LKW-Fahrverbot erfasst den Bereich innerhalb folgender Straßen: Schönhauser Straße – Verlängerung Marktstraße – Verlängerung Bischofsweg – Am Vorgebirgstor – Verlängerung Pohligstraße – Verlängerung Weißhausstraße – Verlängerung Universitätsstraße – Verlängerung Innere Kanalstraße – Verlängerung Auffahrt Zoobrücke – einschließlich Rheinuferstraße.

Die aufgeführten Straßen selbst sind bis auf die Rheinuferstraße von dem Fahrverbot nicht erfasst. Die Zufahrt zum Großmarkt bleibt frei.

Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot können beim Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, beantragt werden. Ein entsprechender Antragsvordruck mit ausführlichen Hinweisen und Erläuterungen ist unter www.stadt-koeln.de veröffentlicht oder kann per Fax 0221 / 221-26130 oder telefonisch 0221 / 221-26385 angefordert werden.

Antrag auf Ausnahmegenehmigung von diesem Fahrverbot PDF, 655 kb

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann / http://www.stadt-koeln.de

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