Biometriegestützte Verfahren in der Öffentlichen Sicherheit:BSI und BVA unterzeichnen Vereinbarung zur Zusammenarbeit

BSI-BVA-Zusammenarbeit-07052014Am 7.Mai 2014 unterzeichneten Christoph Verenkotte, Präsident des Bundesverwaltungsamtes (BVA) und Michael Hange, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Verwaltungsvereinbarung zur engeren Zusammenarbeit im Aufgabenbereich der Öffentlichen Sicherheit. Gegenstand der Vereinbarung ist die strategische und operative Kooperation im Bereich biometriegestützter Verfahren.

Das Spektrum hoheitlicher Aufgaben umfasst eine Vielzahl von Anwendungen, zu deren Kernaufgaben die Identitätsfeststellung von Personen zählt. Im Bereich der Öffentlichen Sicherheit kann in diesem Zusammenhang ein zunehmender Einsatz von biometriegestützten Technologien festgestellt werden, die in erheblichem Maße dazu beitragen, die Identität von Menschen auch im digitalen Zeitalter zweifelsfrei zu belegen und ihre Daten vor Manipulation und Missbrauch zu schützen. Dieser Trend, der sich sowohl national als auch international abzeichnet, geht mit neuen Möglichkeiten, aber auch mit neuen Herausforderungen für die Behördenlandschaft einher. Fragen zur korrekten Verwendung von Daten sowie der Nachvollziehbarkeit IT-basierter Prozesse rücken in den Vordergrund.

Um die Herausforderungen zu bewältigen, braucht es Spezialisten, die die Komplexität der Anforderungen sowie das Zusammenwirken von Prozessen und Technologien kennen.

BSI und BVA haben im Themenumfeld der biometrischen Identitätsfeststellung bereits jahrelang partnerschaftlich zusammengearbeitet, während des Europäischen Pilotprojekts BioDEVII (Biometric Data Experimented in Visas), dem Pilotprojekt zur Erprobung biometrischer Grenzkontrollen VISPILOT sowie im Rahmen von zahlreichen Beratungsgruppen oder Erfahrungsaustauschen in einschlägigen nationalen und internationalen Fachgremien und Konferenzen.

Die Rollenverteilung mit dem BSI als Ersteller und Herausgeber Technischer Richtlinien sowie Zertifizierungsdienstleister und dem BVA als zentralem Dienstleister der Bundesregierung und Experten für das operative Geschäft, die Entwicklung und den Betrieb komplexer und mit vielen Partnern vernetzter IT-Großsysteme, hat sich dabei als eine ideale Ergänzung zur Erreichung der gemeinsamen Ziele herausgestellt. Diese enge und erfolgreiche Partnerschaft soll mit der neuen Vereinbarung weiter ausgebaut werden. Zur Konkretisierung der Zusammenarbeit und vor dem Hintergrund zukünftiger Herausforderungen, wie z.B. der europäischen Smart Borders Initiative und global interoperablen Registrierungsprogrammen für Reisende, wird zwischen dem BSI und dem BVA diese Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Es besteht das gemeinsame Interesse, in diesem Rahmen im Sinne der Konzeption und Entwicklung innovativer Systeme intensiv zusammenzuarbeiten. Experten beider Häuser bearbeiten dabei wichtige Zukunftsthemen und evaluieren zudem die Integration etablierter Biometrieverfahren in betroffene Systeme.

Weitere Informationen zum Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) finden Sie unter www.bsi.bund.de und zum Bundesverwaltungsamt unter www.bva.bund.de

Foto: Christoph Verenkotte, Präsident des Bundesverwaltungsamtes (BVA) und Michael Hange, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung

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