Lebensmittelbuchkommission bleibt Geheimsache

Fragezeichen-Wurst-Biss_72_200px_gerFruchtkremfüllungen ohne eine Spur von Frucht – wer solche Festlegungen mit welchen Argumenten durchgesetzt hat, bleibt Geheimsache. Für foodwatch gibt es keine Möglichkeit, auf dem Rechtsweg eine Veröffent- lichung der Sitzungsprotokolle der Lebensmittelbuchkommission zu erreichen, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Das Lebensmittelbuch bleibt ein Buch mit sieben Siegeln: Am 2. November 2010 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in zweiter Instanz eine Klage von foodwatch abgewiesen (Az. 8 A 475/10) und entschied damit gegen eine Herausgabe der Sitzungsprotokolle der Lebensmittelbuchkommission.

Außerdem hatten die Richter keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Dagegen reichte foodwatch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Nun haben wir den finalen Bescheid erhalten: Ein Revisionsverfahren bleibt ausgeschlossen, entschieden die obersten Verwaltungsrichter am 18. Juli 2011. foodwatch hat damit keine Möglichkeit mehr, die Veröffentlichung der Protokolle auf dem Rechtsweg zu erreichen.
foodwatch wird die Begründung des Bundesverwaltungsgerichtes prüfen und über weitere Schritte nachdenken. Denn die Problematik bleibt bestehen, wegen derer foodwatch Ende 2007 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht hatte, um eine Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle der Lebensmittelbuchkommission zu erreichen. Das in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannte Gremium legt in seinen „Leitsätzen“ so genannte „Verkehrsbezeichnungen“ von Lebensmitteln fest, die für die Kaufentscheidung der Verbraucher entscheidend sind. Dabei wurden Konsumenten in der Vergangenheit oft irreführende Begriffe zugemutet – so wurde festgelegt, dass zusammengeklebte Fleischfasern als „Formfleisch-Schinken“ und beschädigte Salzheringe als „Wrackheringe“ verkauft werden dürfen oder Kalbsleberwurst keine Kalbsleber enthalten musste. Die Mogel-Strategie der Lebensmittelindustrie wird durch solche Definitionen erleichtert. Einige Beispiele für irreführende Leitsätze in unserer Bilderstrecke:

Verschwiegenheitspflicht für Gremienmitglieder

Die Lebensmittelbuch-Kommission ist beim Bundesernährungsministerium angesiedelt. Ihre Arbeit ist im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch geregelt. In dem Gremium sitzen 32 Männer und Frauen, die vom Ministerium für fünf Jahre berufen werden. Vertreten sind dort Wirtschaftsverbände wie der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL, der größte Lobbyverband der Lebensmittelindustrie), der Deutsche Fleischer Verband und der Bauernverband sowie die Einzelunternehmen Unilever und bofrost. Weitere Mitglieder sind Mitarbeiter von Lebensmittelüberwachungsbehörden und Universitäten. Ein Viertel der Kommissionsmitglieder wird von den staatlich finanzierten Verbraucherzentralen, vom Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften und der Stiftung Warentest entsandt.
Ob es ihnen gelingt, die Interessen der Verbraucher bei den Beschlüssen durchzusetzen, lässt sich aber nicht nachprüfen, denn die Sitzungsprotokolle werden geheim gehalten. Der Öffentlichkeit bleibt vollständig verborgen, wie es zu den Leitsätzen kommt. Den 32 Kommissionsmitgliedern erlegt die Geschäftsordnung des Gremiums ausdrücklich eine „Verschwiegenheitspflicht“ auf. Die Protokolle der nicht öffentlichen Sitzungen bleiben unter Verschluss.

Gericht: Protokolle bleiben geheim, Ergebnisse nicht

foodwatch hatte sich bei der Klage auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) berufen und war damit zunächst vor dem Verwaltungsgericht Köln (Urteil im März 2010, Az 13 K 119/08) gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil im Ergebnis. Zwar unterliegen die Beratungsergebnisse in den Protokollen laut Gericht keinem Vertraulichkeitsschutz und sollen nun an foodwatch herausgegeben werden. Die Einsicht in die Protokolle insgesamt soll aber weiter verwehrt bleiben. Die Öffentlichkeit erfährt damit also weiterhin nicht, wie die Entscheidungsfindung in der Kommission abläuft und welche Interessen von wem mit welchen Argumenten vertreten werden.

Quelle (Bild und Artikel)  und weitere Informationen:  www.foodwatch.de

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