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Das Recht auf Gesundheit gegen die Freiheit zu feiern

Dienstag, 23. Januar 2024
19:00-20:00 Uhr

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Ein Urteil des OVG Münster zum Lärmschutz am Brüsseler Platz und die Folgen für die Stadt Köln

„Jeden Dienstag 19 Uhr - eine Stunde Baukultur“ #645

Im September 2023 fällte der Immissionsschutz-Senat des OVG Münster eine weitreichende Entscheidung, die auf einer Klage von Anwohnern des Brüsseler Platz beruhte. In bemerkenswerter Deutlichkeit stellte das Gericht klar, dass der durch die Verfassung garantierte Schutz der Gesundheit über dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Handlungsfreiheit steht. Das Gericht hat die Stadt demgemäß verurteilt, am Brüsseler Platz für die Einhaltung der Nachtruhe Sorge zu tragen. Was bedeutet das für die Stadt Köln, was für die Stadtplanung? Vor allem: Wie wirkt sich das Urteil auf die anderen belasteten Stadtteile aus, bspw. die dicht besiedelte Altstadt, wo ein Public Viewing Stadion für 7500 Fußballfans zur EM 2024 im Sommer aufgebaut werden soll. Auch hier droht der Stadt eine Klage. 

Es diskutieren: Die Kölner Stadtdirektorin Andrea Blome, Bezirksbürgermeister Andreas Hupke, Rechtsanwalt Wolfram Sedlak (Vertreter der Kläger vom Brüsseler Platz) und Dr. Joachim A. Groth, Vorsitzender Bürgergemeinschaft Altstadt/Verein zur Förderung einer lebenswerten Altstadt e.V. 

Moderation: Jürgen Keimer, Vorstandsmitglied im hdak

Dienstag, 23.01.2024, 19:00 bis 20:00 Uhr | Haus der Architektur Köln, Josef-Haubrich-Hof, 50676 Köln | Veranstalter: Haus der Architektur Köln e.V. | Eintritt frei, keine Anmeldung erforderlich

 





 

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