Wettbewerb gestärkt – Urteil umstritten
Bundesgerichtshof stärkt Wettbewerb zwischen Zahnärzten. Bundeszahnärztekammer kritisiert Urteil des BGH zu Zahnersatzauktionsportalen im Internet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Wettbewerb zwischen Zahnärzten gestärkt. Die Richter wiesen die Klage gegen eine Internetplattform zurück, auf der sich Patienten Kostenvoranschläge für Behandlungen einholen können (Az.: I ZK 55/08). Für diesen Service verlangt der Internetbetreiber vom Arzt 20 Prozent des mit dem Patienten vereinbarten Honorars. Die Kläger, zwei bayerische Zahnärzte, hielten dies für wettbewerbswidrig und erhielten in den ersten Instanzen auch Recht. Nach Ansicht des BGH hat jedoch jeder Patient das Recht, mit dem Kostenvoranschlag eines Zahnarztes zu einem...