Steigerungsfaktor kann nachträglich begründet werden

Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 22.01.2008 ganz klar bestätigt, dass die Nachlieferung von Begründungen noch ausreichend sei.
Ist der Zeitpunkt der Begründung zweitrangig, so ist entscheidend, dass die Begründung nachvollziehbar ist. Dabei werden aber keine übertriebenen Anforderungen gestellt. Das Gericht bestätigt, dass die diesbezüglichen Ansprüche der Kostenträger (vor allen Dingen der...