Pestizidprozess in Südtirol: Landesrat Schuler zieht Nebenklägerschaft zurück - Prozess gegen Karl Bär geht aber weiter

umweltUmweltinstitut München: “Erst wenn die letzte Anzeige gegen uns zurückgezogen ist, ist der Angriff auf die Meinungsfreiheit in Südtirol beendet.”

München/Bozen, 27. Mai 2021: Wie am Mittwoch bekannt wurde, verzichten Landesrat Arnold Schuler sowie zwei Obleute von Südtiroler Obstgenossenschaften auf ihre Nebenklägerschaft im Prozess wegen übler Nachrede gegen den Agrarreferenten des Umweltinstituts München, Karl Bär. Da jedoch bislang alle der 1376 Anzeigen gegen den Pestitzidkritiker weiter bestehen bleiben, geht der Strafgerichtsprozess gegen Bär am Freitag in Bozen wie bereits angekündigt weiter. 

Die Rücknahme der Nebenklägerschaft von Landesrat Schuler kommentiert Karl Bär, Agrarreferent des Umweltinstituts München, wie folgt: 

“Die Rücknahme der Nebenklägerschaft Schulers ist ein erster wichtiger Schritt. Der öffentliche Protest aus der Zivilgesellschaft gegen diesen absurden Prozess wirkt. Doch nach wie vor stehe ich vor einem Strafgericht, nur weil ich den nachweislich hohen Pestizideinsatz in Südtirol kritisiert habe. Dafür trägt Landesrat Schuler die volle politische Verantwortung. Erst wenn jede einzelne Anzeige gegen uns zurückgezogen ist, ist der Angriff auf die Meinungsfreiheit in Südtirol beendet - und erst dann hat Arnold Schuler wirklich sein Tiroler Wort gehalten.”

Der Landesrat hatte seit Herbst letzten Jahres mehrfach öffentlich einen Rückzug aller Anzeigen und ein Ende der Verfahren angekündigt. Am kommenden Freitag, den 28. Mai findet nun jedoch entgegen dieser Versprechen der zweite Prozesstag gegen Bär statt. An diesem Tag werden die Beweisanträge für das Verfahren aufgenommen. Gleichzeitig startet am Freitag der Gerichtsprozess wegen übler Nachrede gegen den Buchautor Alexander Schiebel. Als Prozessbeobachter:innen vor Ort werden Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, des Bayerischen Landtags und des Südtiroler Landtages erwartet. 

Hintergrund zum Prozess gegen Karl Bär:

Anlass der Klage gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München war die provokative Kampagne „Pestizidtirol“ im Sommer 2017. In deren Rahmen platzierte die Münchner Umweltschutzorganisation ein Plakat in der bayerischen Hauptstadt, das eine Tourismus-Marketing-Kampagne für Südtirol sowie die Südtiroler Dachmarke satirisch verfremdete. Zusammen mit einer Website hatte die Aktion zum Ziel, auf den hohen Pestizideinsatz in der beliebten Urlaubsregion aufmerksam zu machen. In den Apfelplantagen Südtirols werden nachweislich große Mengen an natur- und gesundheitsschädlichen Pestiziden ausgebracht. Bis zu zwanzig mal pro Saison werden dort die Apfelbäume gespritzt. Für den Text auf der Website und die Verfremdung des Südtirol-Logos steht Bär nun seit September 2020 in Bozen wegen angeblich übler Nachrede und Markenfälschung vor Gericht.

Der Start des Pestizidprozesses gegen Bär in Südtirol löste im Herbst letzten Jahres eine Protestwelle in ganz Europa aus, in deren Verlauf sich über 100 Organisationen mit den Beklagten solidarisch erklärt und über 250.000 UnterzeichnerInnen mit ihrer Unterschrift die Einstellung der Verfahren gefordert hatten. Aus Sicht der Menschrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, weist die Klage gegen Bär alle Merkmale einer sogenannten SLAPP-Klage (strategic lawsuit against public participation) auf, die das Ziel verfolgt, unliebsame öffentliche Kritik zu unterdrücken. Aufgrund des großen öffentlichen Drucks kündigte Landesrat Schuler im September 2020 an, alle Anzeigen zurückziehen und dafür die Vollmachten aller klagenden Bauern und Bäuerinnen einsammeln zu wollen. Allerdings gelang es dem Landesrat bis dato nicht, alle entsprechenden Vollmachten vorzulegen.

Quelle: www.umweltinstitut.org

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