Neuer Personalausweis - Bundesverwaltungsamt informiert

Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate - Die Online Ausweisfunktion

Kopfbild Neu die neuen Funktionen personalausweis bundesverwaltungsamtOmne principium difficile - Aller Anfang ist schwer. Neuheiten wird häufig zunächst mit Skepsis begegnet, besonders, wenn es um das Thema „Daten“ geht. So sah sich auch der Start der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln im Hinblick auf die Online-Ausweisfunktion des Neuen Personalausweises (nPA) und des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit Herausforderungen konfrontiert.

Diensteanbieter sind natürliche und juristische Personen, die für Bürgerinnen und Bürger Dienste im Internet anbieten. Mit der neuen Funktion können sie bei den Inhabern der beiden Karten Daten über den elektronischen Identitätsnachweis anfragen. Voraussetzung ist aber, dass der Bürger die Online-Ausweisfunktion des nPA und des eAT eingeschaltet hat. Diensteanbieter sind bei der Nutzung verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorschriften des Personalausweisgesetzes (PAuswG) einzuhalten.
Deshalb benötigen sie immer eine Berechtigung, um bestimmte Daten anfragen zu dürfen. Die Berechtigung wird von der staatlichen „Vergabestelle für Berechtigungszertifikate“ (VfB) des BVA auf Antrag
des Diensteanbieters für den beantragten Geschäftszweck geprüft und gegebenenfalls erteilt. Seit dem 01.05.2010 können Diensteanbieter bei der zuständigen Stelle des BVA Anträge auf Berechtigungszertifikate stellen.

Bei Nutzung der Online Ausweisfunktion wird dem Bürger das Berechtigungszertifikat angezeigt. Letztendlich kann der Bürger selbst entscheiden, ob er den angefragten Daten zustimmt oder die Anfrage ganz oder teilweise ablehnt.

Im Gesamtverfahren „Online-Ausweisfunktion“ ist die VfB des BVA das „Einfallstor“ und der verwaltungsrechtliche Vertrauensanker, um den Gesamtprozess anzustoßen. Der Bürger erhält die Sicherheit, dass es ohne den positiven Bescheid auf die Antragstellung des Diensteanbieters nicht zu einer Authentisierung und Authentifizierung zwischen Diensteanbieter und Ausweisinhaber im Internet kommen kann.

Diensteanbieter, können sich vorbereiten, indem sie die eigenen Geschäftsprozesse analysieren und dabei die Nutzung der Daten innerhalb des definierten Geschäftsprozesses darlegen. Für die VfB ist dies das entscheidende Kriterium bei der Prüfung des Antrags. In der „Vergabewelt“ hat es sich bei Diensteanbietern herumgesprochen, dass die VfB bereits im Vorfeld des Verwaltungsverfahrens
hier ein kompetenter Ansprechpartner ist. Mit dem fachlichen Know How werden die Diensteanbieter beraten und die Bedürfnisse der Bürger geschützt. Bisher konnten so Zertifikate an bereits 80 Diensteanbieter vergeben werden und beide Seiten, sowohl der Diensteanbieter als auch der Bürger können sich auf die Identität des Gegenübers verlassen.
Die Zahl ist ausbaufähig, um die Vielfalt der Angebote weiter zu verbessern.
Es zeigt sich aber auch, dass die Beteiligten auf einem guten Weg sind und die Richtung stimmt. Im Übrigen interpretiert man „Aller Anfang ist schwer“ als Aufmunterung für die Zukunft. Neben eine gesunde Skepsis sollten auch der Mut und die Neugier der Diensteanbieter treten, sich neuen Herausforderungen zu stellen und diese zu einem Erfolg zu machen. „Mit der Online-Ausweisfunktion des neue Personalausweises und des elektronischen Auftenthaltstitels schaffen wir Transparenz, Sicherheit und Vertrauen zwischen Bürgern und Diensteanbieter“ betont Klaus Wolter, Leiter der Vergabestelle.

Weitere Informationen rund um die Antragstellung auf ein Berechtigungszertifikat findet man unter www.personalausweisportal.de oder direkt bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate unter 0228 99 358 3300.

Quelle: Bundesverwaltungsamt am 01.03.2012 www.bundesverwaltungsamt.de

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