Verbote an den stillen Feiertagen im November - Feiertagsgesetz lässt Unterhaltungsveranstaltungen und Märkte nicht zu

stadtkoeln logoDie Stadt Köln weist darauf hin, dass an den sogenannten stillen Feiertagen im November, dies sind 1. November 2013 (Allerheiligen), 17. November (Volkstrauertag) und 24. November (Totensonntag), die Vorschriften des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu beachten sind. Die Hinweise dürften insbesondere für potenzielle Veranstalterinnen und Veranstalter von Interesse sein, die im November den Betrieb von Märkten und Unterhaltungsveranstaltungen oder sonstige öffentliche Darbietungen planen.

An Allerheiligen (1. November) und am Totensonntag (24. November) sind zwischen 5 und 18 Uhr Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen (einschließlich gewerblicher Tausch- oder Verkaufsstände bei Züchterausstellungen) sowie Briefmarkentauschbörsen verboten. Gleiches gilt für sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und Pferdeleistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und den Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen geboten werden.

Der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie von Wettannahmestellen ist ebenfalls untersagt. Auch musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb - einschließlich in Diskotheken - ist verboten. Gleiches gilt für alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, einschließlich sämtlicher - auch klassischer - Theater- und Musikaufführungen sowie Opern, Operetten, Musicals, Puppenspiele, Ballette und ähnliches, soweit sie nicht religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters sind. Das Feiertagsgesetz NW verbietet an diesen Tagen außerdem jegliche Tanzveranstaltungen.

Zeitlich geringere Einschränkungen, nämlich von 5 bis 13 Uhr, gibt es am Volkstrauertag (17. November) für Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und den Betrieb von Spielhallen und Wettannahmebüros.
Für musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen und Veranstaltungen gilt jedoch auch an diesem Tag das Verbot bis 18 Uhr.

Wie an allen Sonn- und Feiertagen ist auch an den drei stillen Feiertagen im November ganztägig der Betrieb von Videotheken, Waschsalons, Autowaschanlagen, Fahrschulen und Mitfahrvermittlungen verboten.
Auch Wohnungsumzüge sind an diesen Tagen nicht erlaubt

Ausgenommen von den Arbeitsverboten an Sonn- und Feiertagen sind Tätigkeiten, die zur Erholung in der Freizeit beitragen, wie zum Beispiel der Betrieb von Fitness-Centern, Bräunungsstudios und Saunen.

Für die Zeiten ab 13 Uhr am Volkstrauertag sowie ab 18 Uhr an Allerheiligen und am Totensonntag sind im Feiertagsgesetz NW keine weiteren besonderen Regelungen enthalten.

Die Gewerbeabteilung im Amt für öffentliche Ordnung beantwortet Fragen im Zusammenhang mit dem Feiertagsgesetz NW, die das Kölner Stadtgebiet betreffen, unter der Telefonnummer 0221 / 221-29879;
Fragen können auch an die E-Mail-Adresse der Gewerbeabteilung gerichtet werden.

E-Mail an die Gewerbeabteilung: gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de

Über Ausnahmen von den Bestimmungen zum Schutz der Feiertage kann nur die Bezirksregierung Köln entscheiden.
Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind zu richten an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 21, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln oder per E-Mail.

E-Mail an die Bezirksregierung Köln: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jürgen Müllenberg / http://www.stadt-koeln.de

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Nachrichten und Doku in Köln

Mit Meisterwerken von Manet, Monet &


240514 Sonderbierdeckel WRM quer Foto P.Brohl honorarfreiKöln, 14. Mai 2024 – Im Wallraf-Richartz-Museum bietet eine Sonderausstellung einen faszinierenden Einblick in die Kunstgeschichte des 19. Jahrhunderts.

„1863 - Paris - 1874: Revolution in der Kunst“, so der Name der Sonderschau, die den spannende...


weiterlesen...

Live-Online-Seminare zum Übersetzer


übersetzer schuleOnline-Seminare zur Aus- und Weiterbildung von zu Hause aus, im Live- und Online-Unterricht, charakterisieren die digitalen Lernangebote der Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln.  Am Donnerstag, 16. Mai 2024 um 17.30 Uhr lädt die Schule zum Onli...


weiterlesen...

1LIVE etabliert erfolgreich neues


1LIVE AB24 Captain Danger Timo Grau  klAm 10. und 11. Mai stand Bochum für ein Wochenende Kopf. 1LIVE hisste seine Segel im Bermuda3eck und brachte bestes Musikprogramm in die coolsten Venues der Stadt. Bei schönstem Frühlingswetter feierten tausende Hörer:innen in Bochum Stars wie&nbs...


weiterlesen...

17.05.2024 Frau Wu und Andere Im Fort


IMG 20240311 WA0000Am 17. Mai wird in einem Kölner Fort, dem Fort Paul der Südstadt, gelegen im Volksgarten, eine Gruppenausstellung zu sehen sein, deren besonderes Juwel eine chinesische Künstlerin ist, die vorwiegend mit Wasser arbeitet. Gemeint ist Jiaying Wu, au...


weiterlesen...

Kölner Stadtordnung - Verwaltung


stadt Koeln LogoUm ein friedliches und rücksichtsvolles Zusammenleben auf dem engen Raum in der Stadt weiterhin zu ermöglichen und die Bedürfnisse möglichst aller Menschen in Köln zu berücksichtigen, schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt Köln eine Anpassung de...


weiterlesen...

Jane's Walk am 05. Mai 2024


janes walk kölnGemeinsam die Nachbarschaft entdecken und Stadtleben erleben!

Am 5. Mai um 13:00 Uhr laden RADKOMM e.V. und FUSS e.V. Köln zu einem Jane's Walk nach Ehrenfeld ein. Unter dem Motto „Co-Walking in Ehrenfeld" haben Interessierte die Möglichkeit, geme...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.