Zwei Förderfristen beim Kulturamt - Anträge zum 30. Juni und 31. Dezember 2016 möglich

stadt Koeln LogoDas Kulturamt der Stadt Köln kehrt bei der Kulturförderung zu zwei Förderfristen zurück. Anträge zur Förderung von professionellen Projekten der Kunst (Theater, Tanz, bildende Kunst, Musik, Filmkultur, Popkultur sowie Interkultur) können nunmehr zum 30. Juni und zum 31. Dezember gestellt werden. Bis zum 30. Juni kann die Realisierung von Projekten beantragt werden, die in den ersten sechs Monaten des Folgejahres stattfinden sollen. Zum 31. Dezember können Fördergelder für Projekte in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres beantragt werden. In den Jahren 2014 und 2015 gab es nur eine Förderfrist zum Herbst des jeweiligen Jahres.

"Das Kulturamt ist daran interessiert, seine Förderung der freien Kunstszene so bedarfsgerecht wie möglich zu gestalten. Die beiden Fristen liegen so, dass künftig bei anderen Förderern dargelegt werden kann, mit welchem Betrag das Projekt durch das Kulturamt gefördert wird bzw. welcher Betrag dort beantragt wurde", so Kulturamtsleiterin Barbara Foerster. Das Ziel sei es, den Künstlerinnen und Künstlern über Anträge zum 30. Juni bis Oktober Bescheid zu geben. Wer einen Antrag zum Ende des Jahres stelle, solle spätestens im März wissen, ob das Projekt in der zweiten Jahreshälfte stattfinden könne.

Der Kulturausschuss der Stadt Köln hatte in seiner Sitzung am 27.Oktober 2015 die Rückkehr zu zwei Förderfristen ab 2016 beschlossen. Die nächste Frist für die Antragstellung ist der 30. Juni 2016. Anträge werden bis dahin entgegen genommen.

Nach zwei Jahren wird die Verwaltung prüfen, ob die Rückkehr zu zwei Förderfristen die gewünschten positiven Effekte für freie Projektträger bewirken konnte. Fragen beantwortet das Kulturamt der Stadt Köln unter Tel. 0221/ 221- 23642.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / http://www.stadt-koeln.de

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