Öffentliche Veranstaltungen und Umzüge verboten
Das Feiertagsgesetz Nordrhein Westfalen enthält besondere Regelungen für die Tage vor Ostern
Die Stadt Köln weist auf die besonderen Regelungen des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen für die Tage von Gründonnerstag, 24. März 2016, bis Samstag vor Ostern, 26. März 2016, hin. Das Amt für öffentliche Ordnung möchte die Bürgerinnen und Bürger sowie Veranstalter, die Programme für die vom Gesetzgeber besonders geschützten Feiertage planen, frühzeitig über die landesweit geltenden Einschränkungen