Urteil zum Betreuungsgeld

Jugenddezernentin Dr. Klein: „Kita-Ausbau behält absolute Priorität“
Mit Urteil vom heutigen Tage (21. Juli 2015) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass nicht der Bund für die Verabschiedung des Gesetzes zum Betreuungsgeld zuständig ist, sondern die Länder. Der Bund hätte das Gesetz nicht einführen dürfen, damit ist es verfassungswidrig. Nunmehr müssen die Länder entscheiden, ob sie ein Betreuungsgeld per Landesgesetz einführen möchten.
Das Gericht hat keine Übergangsfrist für die Fortgeltung der Regelungen festgesetzt. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport in Nordrhein-Westfalen hat mit heutigem Rundschreiben durch die Bezirksregierung Münster allen Kreisen und kreisfreien Städten in...



