Köln braucht eine No-Spy-Klausel, aber bekommt sie vorerst nicht!

Die Bundesregierung hat sie schon, die Nord-Länder wenden sie an, und auch Osnabrück prüft die Einführung einer No-Spy-Klausel für Vergaben von öffentlichen Aufträgen.
Als Konsequenz aus der Aufdeckung der umfassenden Spionage durch die National Security Agency (NSA), die Government Communications Headquarters (GCHQ) und andere Geheimdienste in Deutschland hat das Bundesinnenministerium am 30. April 2014 die Vergaberichtlinien bei Aufträgen an Telekommunikations- und IT-Firmen um eine No-Spy-Klausel erweitert. Auch in Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein müssen Unternehmen seit 2014 darlegen, wie sie die Sicherheit von Daten gewährleisten. Aufgrund dieser Verschärfung ihrer Vergaberichtlinien trennten diese Länder sich...



