Kulturförderabgabe - Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW zur Dortmunder Beherbergungsabgabe
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat in der gestrigen mündlichen Verhandlung zur Beherbergungsabgabensatzung der Stadt Dortmund die Zulässigkeit der Kulturförderabgabe (KFA) als neuer kommunaler Aufwandsteuer bestätigt und schließt sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, wonach zwischen beruflichen und nicht beruflichen Beherbergungen zu unterscheiden ist. Es hat hierbei in einer vierstündigen mündlichen Verhandlung alle bislang gegen die KFA vorgebrachten Argumente, auch die des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, mit ausführlicher Begründung verworfen.Jedoch in der formalen Umsetzung kommt das OVG NRW - anders als die bisherige gesamte Rechtsprechung (OVG Schleswig-Holstein, Finanzgericht Hamburg...




