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2.207 bestätigte Fälle in Köln

stadt Koeln LogoBisher 72 Todesfälle – Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung!

Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Mittwoch, 22. April 2020, 15.30 Uhr, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 2.207. (Vortag 2.184) bestätigten Corona-Virus-Fall. 113 (Vortag ebenfalls 113) befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 71 (Vortag 66) auf der Intensivstation. 1.831 (Vortag 1.779) Kölnerinnen und Kölner konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden.  

Seit gestern Nachmittag sind dem Gesundheitsamt leider zwei weitere verstorbene Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gemeldet worden: ein 81-Jähriger und ein 77-Jähriger, beide mit Vorerkrankungen. Bislang sind damit 72 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gestorben. Aktuell sind noch 304 Kölnerinnen und Kölner am Corona-Virus erkrankt.  

Für alle Kölnerinnen und Kölner gilt weiterhin: Kein physischer Kontakt zu anderen Menschen – ob im Freien oder in geschlossenen Räumen – ist der beste Schutz vor einer Infizierung mit dem Corona-Virus und trägt dazu bei, Infektionsketten zu durchbrechen sowie eine Ausbreitung des Virus zumindest zu verlangsamen.  

Ab 27. April gilt in NRW eine Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung

Ab Montag, 27. April 2020, müssen Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen im ÖPNV und beim Einkaufen verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Darauf hat sich Nordrhein-Westfalen heute mit seinen Nachbarländern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen sowie dem Saarland verständigt. Oberbürgermeisterin Henriette Reker betont:

Ich finde es gut, dass das Land nun eine einheitliche Regelung trifft. Je mehr Menschen eine solche Maske tragen, desto besser. Insellösungen einzelner Städte hätten wenig Sinn ergeben. Dennoch gilt auch weiterhin: Abstand halten!

Stadtdirektor Dr. Stephan Keller, Leiter des Krisenstabs, ergänzt:

Wenn wir verhindern wollen, dass die Fallzahlen wieder ansteigen, so dass ein erneuter Lockdown unumgänglich wird, müssen wir weiterhin alles daran setzen, eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Das heißt: Kontaktverbot beachten, Hygiene- und Abstandsregeln befolgen und alles tun, was geeignet ist, sich selbst und andere vor einer Ansteckung zu schützen.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung dient im Wesentlichen dazu, die Ausbreitung von Sprechtröpfchen in die Umgebung des Trägers zu verhindern. Sie dient nicht dem eigenen Schutz. Expertinnen und Experten empfehlen, solche Masken zum Schutz der umgebenden Menschen zumindest dann zu tragen, wenn engere Kontakte oder Kontakte in Räumen erfolgen, zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt dies nun verpflichtend.

Stadtverwaltung öffnet Dienststellen für termingesteuerten Publikumsbetrieb

Die Stadtverwaltung weitet derzeit schrittweise ihr Serviceangebot wieder aus und öffnet die Dienststellen für einen termingesteuerten Publikumsbetrieb. Einen aktuellen Überblick über das Angebot gibt es im Internet.

Stadt und Polizei stimmen Vorgehensweise für Versammlungen ab

Polizei Köln und Stadt Köln haben sich heute zum Umgang mit Versammlungen abgestimmt. Trotz des Kontaktverbots sollen diese unter Auflagen wieder stattfinden können. Die Teilnehmerzahl wird jedoch auf maximal 20 Personen begrenzt. Zudem sind nur Standkundgebungen möglich, keine Aufzüge, da eine Einhaltung der für den Infektionsschutz notwendigen Mindestabstände sonst nicht gewährleistet ist. Des Weiteren ist der Versammlungsleiter verpflichtet, eine Teilnehmerliste zu erstellen und zwei Monate aufzuheben. Nur im Infektionsfall muss diese Liste auf Verlangen der Gesundheitsbehörde an diese ausgehändigt werden. Während der gesamten Versammlung müssen die Abstände zwischen den Teilnehmenden selbst und auch zu Passanten mindestens 3,50 Meter betragen. Um die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu verringern, sollen keine Flyer oder Informationsmaterial verteilt, sondern lediglich zur Mitnahme bereitgestellt werden.

Öffnung des Einzelhandels

Das Land Nordrhein-Westfalen hat heute angekündigt, seine Regelungen im Einzelhandel dahingehend anzupassen, dass es ab Montag, 27. April 2020, auch möglich sein wird, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen diejenigen Geschäfte zu öffnen, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche reduzieren können. Nach den seit 20. April 2020 geltenden Lockerungen für den Einzelhandel hat das Ordnungsamt in den vergangenen zwei Tagen in rund 160 Einzelhandels-Betrieben die Einhaltung der in der Corona-Schutzverordnung geforderten Vorkehrungen überprüft. Der Handel ist nach den bisherigen Feststellungen in hohem Maße mit Hinweisbeschilderungen, dem Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und auch Zugangsregelungen den Infektionsschutzforderungen gefolgt. Teilweise kam es zu Warteschlangen auf Bürgersteigen, Straßenabschnitten und Fußgängerzonen, wodurch der Bewegungsraum für Passanten schmaler wurde. Das Amt für öffentliche Ordnung wird die Entwicklung weiter verfolgen und Kontrollgänge in der Innenstadt und in anderen Einkaufsbereichen der Stadtbezirke unternehmen.

Peking spendet Schutzausrüstung

Die Berufsfeuerwehr der Stadt Köln hat gestern am Flughafen in Frankfurt eine wertvolle Lieferung aus Kölns Partnerstadt Peking in Empfang genommen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte am 1. April 2020 eine Nachricht ihres Amtskollegen erreicht, dass Peking die Stadt Köln in der Corona-Krise unterstützen werde. Neben einem Beatmungsgerät schickte Peking Schutzausrüstung.  

Alle wichtigen Informationen sind im Internet abrufbar

Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere wichtige Informationsseiten. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Servicerufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, am Wochenende von 10 bis 17 Uhr.

Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Weitere wichtige Informationen zum Corona-Virus

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Simone Winkelhog

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