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2.234 bestätigte Fälle in Köln

stadt Koeln LogoBisher 83 Todesfälle – Kontaktverbot beachten!

Zur aktuellen Lage: Mit Stand, Freitag, 24. April 2020, 15.30 Uhr, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 2.234. (Vortag 2.225) bestätigten Corona-Virus-Fall. 105 (Vortag 106) befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 69 (Vortag 72) auf der Intensivstation. 1.922 (Vortag 1.885) Kölnerinnen und Kölner konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden.  

Seit gestern Nachmittag sind dem Gesundheitsamt leider sechs weitere verstorbene Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gemeldet worden: ein 76-Jähriger, zwei 88-Jährige, ein 92-Jähriger, eine 97-Jährige und eine 94-Jährige, alle mit diversen Vorerkrankungen. Bislang sind damit 83 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gestorben. Aktuell sind noch 229 Kölnerinnen und Kölner am Corona-Virus erkrankt.  

Für alle Kölnerinnen und Kölner gilt weiterhin: Kein physischer Kontakt zu anderen Menschen – ob im Freien oder in geschlossenen Räumen – ist der beste Schutz vor einer Infizierung mit dem Corona-Virus und trägt dazu bei, Infektionsketten zu durchbrechen sowie eine Ausbreitung des Virus zumindest zu verlangsamen.  

Weiterhin das Kontaktverbot beachten und möglichst zu Hause bleiben!  

Oberbürgermeisterin Henriette Reker dankt den Kölnerinnen und Kölnern, dass sie sich bis auf vereinzelte Ausnahmen an das Kontaktverbot halten.

Ich habe großes Verständnis für das Bedürfnis nach Normalität und Alltag. Da geht es mir nicht anders als allen anderen Kölnerinnen und Kölnern. Und ich weiß um die großen Sorgen und Nöte der Wirtschaft, insbesondere des Einzelhandels. Damit wir aber möglichst bald zu einer neuen Normalität kommen, wird es wichtig sein, dass wir uns an die noch geltenden Maßnahmen halten. Die vorgenommen Lockerungen sind richtig, wir müssen nun auch richtig mit ihnen umgehen. Daher bitte ich alle Kölnerinnen und Kölner: tragen Sie durch Ihr Verhalten weiterhin dazu bei, dass eine Ausbreitung des Corona-Virus zumindest verlangsamt wird. Es geht um unsere Gesundheit!   

Stadtdirektor Dr. Stephan Keller, Leiter des Krisenstabs, appelliert:

Ab Montag gilt die Verpflichtung, beim Einkaufen und in Bus und Bahn eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Warten Sie nicht bis Montag damit, Ihre Alltagsmaske zum ständigen Begleiter zu machen und tragen Sie sie, wann immer es nicht verlässlich möglich ist, den erforderlichen Mindestabend einzuhalten!

Was den Einzelhandel angeht, zeigt sich Keller zufrieden mit der Bilanz des Ordnungsamtes, das bei über 200 Kontrollen des Einzelhandels seit dem vergangenen Montag, 20. April 2020, lediglich zwei Verstöße gegen die Regelungen zum Infektionsschutz festgestellt und entsprechend geahndet hat. Anders bewertet er die Situation im öffentlichen Raum:

Wer sich etwa den Rheinboulevard anschaut, muss leider feststellen, dass es noch immer Menschen gibt, die nicht verstanden haben, dass wir noch nicht über den Berg sind. Wer gegen das Kontaktverbot verstößt, gefährdet seine Gesundheit und die seiner Mitmenschen, er riskiert, dass die Zahl der Neuinfektionen so schnell zunimmt, dass unser Gesundheitssystem überfordert ist, und er verhält sich in höchstem Maße unsolidarisch. Wir werden die Einhaltung des Kontaktverbots auch am Wochenende im Fokus haben und jeden Verstoß konsequent ahnden.   

Damit es für Passanten einfacher wird, trotz schmaler Bürgersteige den vorgeschriebenen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten, hat der Krisenstab heute beschlossen, dass ab sofort die Parkstreifen auf der Ehrenstraße aufgehoben werden. Dadurch soll mehr Raum für Fußgänger geschaffen werden. Zwischen dem Willy-Millowitsch-Platz (Ecke Apostelnstraße) und dem Friesenwall wurde ein absolutes Halteverbot ausgeschildert.  

Ab 27. April 2020 Behördengänge nur mit Mund-Nasen-Bedeckung

Ab Montag, 27. April 2020, gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung, im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Stadt Köln weitet diese Regelung auch auf Behördengänge aus. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Stadtverwaltung weitet derzeit schrittweise ihr Serviceangebot wieder aus und öffnet die Dienststellen für einen termingesteuerten Publikumsbetrieb. Einen aktuellen Überblick über das Angebot gibt es im Internet.  

Mund-Nasen-Bedeckung auch in Schulen  

Der Krisenstab der Stadt Köln hat sich der aktuellen Position des Städtetages NRW angeschlossen. Danach gehört ab dem 4. Mai 2020 eine Mund-Nasen-Bedeckung zur Grundausstattung aller Schülerinnen und Schüler. Für die Grundausstattung tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung. Für besondere Situationen stellt der Schulträger den Schulen ein Notfallkontingent an Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung. Die ab 27. April 2020 bestehende Verpflichtung, bei Einkäufen sowie der Nutzung des ÖPNV eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, stellt bereits eine Verpflichtung zur Beschaffung und Nutzung dar.  

Trauerhallen sind wieder geöffnet  

Die 46 Trauerhallen auf den städtischen Friedhöfen sind ab Montag, 27. April 2020, wieder für Trauerfeiern geöffnet. Pro zehn Quadratmeter Trauerhallenfläche darf eine Person teilnehmen. Ein Abstand von zwei Metern ist bei der Bestuhlung sicherzustellen. Alle Anwesenden müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.  

Alle wichtigen Informationen sind im Internet abrufbar

Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere wichtige Informationsseiten. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Servicerufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, am Wochenende von 10 bis 17 Uhr.

Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Weitere wichtige Informationen zum Corona-Virus

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Alexander Vogel / Simone Winkelhog