Zum Hauptinhalt springen

2.259 bestätigte Fälle in Köln

stadt Koeln LogoBisher 85 Todesfälle – Kontaktverbot beachten!

Zur aktuellen Lage: Mit Stand, Montag, 27. April 2020, 15.30 Uhr, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 2.259. (Vortag 2.253) bestätigten Corona-Virus-Fall. 99 (Vortag ebenfalls 99) befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 62 (Vortag ebenfalls 62) auf der Intensivstation. 1.981 (Vortag 1.964) Kölnerinnen und Kölner konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden.  

Seit gestern Nachmittag ist dem Gesundheitsamt leider eine weitere verstorbene Person, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, gemeldet worden: eine 54-Jährige, die mehrfach chronisch vorerkrankt war. Bislang sind damit 85 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind noch 193 Kölnerinnen und Kölner am Corona-Virus erkrankt.    

Für alle Kölnerinnen und Kölner gilt weiterhin: Kein physischer Kontakt zu anderen Menschen – ob im Freien oder in geschlossenen Räumen – ist der beste Schutz vor einer Infizierung mit dem Corona-Virus und trägt dazu bei, Infektionsketten zu durchbrechen sowie eine Ausbreitung des Virus zumindest zu verlangsamen. 

Ab heute ist Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht!  

Ab dem heutigen Montag, 27. April 2020, gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung, im ÖPNV und beim Einkaufen – auch auf Wochenmärkten – eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Verstöße gegen diese Verpflichtung werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro geahndet. Auch die Betreiber von z.B. entsprechenden Einzelhandelseinrichtungen müssen geeignete Vorkehrungen zur Umsetzung dieser Pflicht treffen.  

Die Stadt Köln bittet zudem die Bürgerinnen und Bürger auch bei Behördengängen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.  

Stadtdirektor Dr. Stephan Keller appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, darüber hinaus überall dort eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wo sich nicht verlässlich sicherstellen lässt, dass sie den erforderlichen Mindestabstand zu anderen Personen einhalten können:

Beispielsweise auf Einkaufsstraßen ist es oftmals kaum möglich, den für den Infektionsschutz nötigen Abstand zu wahren. Hier setzen wir auf die Eigenverantwortung der Kölnerinnen und Kölner! Machen Sie die Mund-Nasen-Bedeckung zu Ihrem ständigen Begleiter! Wenn wir dadurch einen wesentlichen Beitrag leisten können, die Zahl der Neuinfektionen niedrig zu halten und Menschen vor einer mitunter lebensbedrohlichen Erkrankung zu schützen, und wenn wir dadurch einen zweiten Shutdown oder eine generelle Maskenpflicht abwenden können, gibt es aus meiner Sicht keine akzeptable Rechtfertigung dafür, Mund und Nase nicht zu bedecken, wenn die räumlichen Gegebenheiten das erfordern!  

Für Schülerinnen und Schüler gilt zwar keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Der Krisenstab der Stadt Köln hat sich der aktuellen Position des Städtetages NRW angeschlossen, wonach die Mund-Nasen-Bedeckung zur Grundausstattung gehören sollte, für den Fall dass in den Schulen der erforderliche Abstand nicht gewährleistet werden könne. Für die Grundausstattung von Schülerinnen und Schülern sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.    

Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung  

In der vergangenen Woche, vom 20. bis 26. April 2020, hat das Ordnungsamt der Stadt Köln 528 Verfahren eingeleitet wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung (Vorwoche: 684 Verstöße), darunter waren 450 Verstöße gegen das Kontaktverbot und neun Verstöße gegen Abstands- und Hygieneregeln im Einzelhandel.  

Alle wichtigen Informationen sind im Internet abrufbar  

Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere wichtige Informationsseiten. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Servicerufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, am Wochenende von 10 bis 17 Uhr.  

Die Stadtverwaltung weitet derzeit schrittweise ihr Serviceangebot wieder aus und öffnet die Dienststellen für einen termingesteuerten Publikumsbetrieb.

Einen aktuellen Überblick über das Angebot gibt es im Internet.  

Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Weitere wichtige Informationen zum Corona-Virus

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Simone Winkelhog