Neues ESF-Bundesprogramm „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“

BVADas Bundeministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am
21. Oktober 2014 das neue ESF-Bundesprogramm „ESF-Integrationsrichtlinie
Bund" veröffentlicht. Das Bundesverwaltungsamt
(BVA) in Köln ist für die Umsetzung verantwortlich.

Mit dem neuen ESF-Bundesprogramm werden die erfolgreichen
Ansätze der bisherigen Programme „XENOS - Integration und Vielfalt",
„ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung
für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt"
und „IdA - Integration durch Austausch" zusammengeführt und weiterentwickelt.

Projekte werden künftig in den folgenden drei Handlungsschwerpunkten
gefördert:
• Integration statt Ausgrenzung (IsA) für die Zielgruppe Jugendliche
und junge Erwachsene von 18 bis 35 Jahren
• Integration durch Austausch (IdA) mit Schwerpunkt transnationale
Mobilität für die Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene von
18 bis 35 Jahren
• Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF)
Die Bewilligung und Auszahlung der Zuwendungen erfolgt durch das
Bundesverwaltungsamt (BVA). Seit vielen Jahren ist das BVA für die
Umsetzung der förderpolitischen Ziele der EU und der zuständigen
Bundesressorts verantwortlich.

Ziel der „ESF-Integrationsrichtlinie Bund" ist es, Personen mit besonderen
Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit oder Ausbildung
stufenweise und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es
werden Zuwendungen an Projekte gewährt, die in Kooperationsverbünden
unter aktiver Beteiligung von Betrieben oder Einrichtungen
der öffentlichen Verwaltung sowie von Jobcentern oder Agenturen
für Arbeit durchgeführt werden.

Das Programmvolumen beträgt 95 Millionen Euro an ESF-Mitteln
und 60 Millionen Euro an Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der
Europäischen Union zur Förderung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
in Europa. Kennzeichnend für die künftige ESF-Förderung
ist die enge Ausrichtung an der europäischen Wachstums- und
Beschäftigungsstrategie „Europa 2020". Schwerpunktmäßig wird
der ESF in der neuen Förderperiode einen Beitrag zur Sicherung des
Fachkräftebedarfs leisten sowie die soziale Inklusion fördern und Armut
bekämpfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Förderungen von
Selbständigkeit, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie
die Verbesserung des Bildungsniveaus und lebenslanges Lernen.
Projektanträge können seit dem 31. Oktober 2014 über das Internet-
Portal ZUWES gestellt werden. Zusätzlich sind die Projektanträge in
schriftlicher Form beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
einzureichen. Die Frist hierfür läuft noch bis zum 6. Februar 2015
(Posteingangsstempel).

Weitere Informationen hierzu stehen im Internet unter www.esfprojekte.
www.bund.de sowie www.esf.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen
zum Bundesverwaltungsamt, dem zentralen Dienstleister
des Bundes, finden Sie auf www.bva.bund.de.

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