"Fahrrad-Entscheid Köln" ist unzulässig - Gesetzliche Anforderungen an Bürgerbegehren nicht erfüllt

Am 12. Mai 2025 haben die Vertretungsberechtigten der Oberbürgermeisterin das Bürgerbegehren "Fahrrad-Entscheid Köln" mit den gesammelten Unterschriften übergeben.
Gegenstand des Bürgerbegehrens ist die folgende Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass die Stadt Köln folgende Maßnahmen für den beschleunigten Ausbau des beschlossenen Radverkehrshauptnetzes bis 2030 umsetzt?
- Jährlich werden auf 40 km Straßen des Gelben Netzes (Kfz-Hauptverkehrsstraßen) Radwege gebaut oder umgebaut. Die Radwege sollen in beide Richtungen mindestens 2,5 m breit sein, vom Kfz-Verkehr baulich getrennt sein und an Kreuzungen nicht von freilaufenden Kfz-Rechtsabbiegerspuren gekreuzt werden.
- Jährlich werden 30 km Straßen des...