LKW-Fahrverbot für Kölner Lichter - Brummis ab 7,5 Tonnen müssen Altstadtkern und Deutzer Rheinufernähe umfahren

stadtkoelnlogo neuWie bereits an Karneval und anlässlich der Parade zum Christopher Street Day (CSD), wird auch zu den "Kölner Lichtern" am Samstag, 15. Juli 2017, für die Kölner Innenstadt ein Lkw-Fahrverbot verhängt. Diese mit der Polizei abgestimmte Sperrung gehört zu der Sicherheitskonzeption für diese Veranstaltung, zu der Tausende von Zuschauern erwartet werden.

Das Fahrverbot gilt von Samstag, 15. Juli 2017, 16 Uhr, bis Sonntag, 16. Juli, 2 Uhr, für Lastkraftwagen sowie Lastkraftwagen mit Anhängern bei einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Das Fahrverbot gilt nicht für Busse.

Das Fahrverbot gilt linksrheinisch zwischen dem Rheinufer und den Ringen als westliche Begrenzung. Nach Norden ist es bereits durch den Theodor-Heuss-Ring und im Süden durch die Achse Neue Weyerstraße – Rothgerberbach – Blaubach - Tel-Aviv-Straße - Perlengraben und Severinsbrücke begrenzt. Das Rheinufer ist zwischen dem Holzmarkt und dem Theodor-Heuss-Ring für Lkw gesperrt. Die genannten "Grenzstraßen" können alle noch befahren werden, nur ein Verlassen dieser Straßen in Richtung Innenstadt/Rhein ist nicht möglich.

Im Rechtsrheinischen verläuft die Grenze zwischen Deutzer Brücke - Mindener Straße – Opladener Straße bis zur Einfahrt Tunnel Stadthaus (ein Befahren der genannten Straßen ist nicht möglich) – Justinianstraße – Gotenring – Severinsbrücke. Diese Grenzstraßen sind befahrbar, nur ein Verlassen in Richtung Rhein ist nicht möglich. Die Siegburger Straße ist zwischen der Severinsbrücke und der Deutzer Brücke für Lkw gesperrt.

Außerdem sind noch generelle Straßensperrungen im Veranstaltungsbereich vorgesehen.

Ausnahmegenehmigungen von dem LKW-Fahrverbot können bis spätestens Freitag, 14. Juli 2017, 12 Uhr, beim Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, beantragt werden.

Ein entsprechender Antragsvordruck mit Hinweisen und Erläuterungen kann heruntergeladen werden oder per Fax unter 0221 / 221-26130 oder telefonisch unter 0221 / 221-26335 angefordert werden.

Herunterladen des Antrages

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann / http://www.stadt-koeln.de

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