Deutsches Tierschutzbüro e.V. "Landgericht Magdeburg spricht Tierrechtler von Hausfriedensbruch frei!"

schweinereiSchweine im Stroh, Hühner auf einer grünen Wiese und Kühe auf der Weide, wer kennt nicht die schönen Fotos auf Fleischverpackungen im Supermarkt oder auf der Website der großen Fleischkonzerne. Dass dies nicht der Wahrheit entspricht und die Realität meist ganz anders aussieht, ist mittlerweile vielen Verbrauchern bekannt.

Wir und andere Tierrechtsorganisationen dokumentieren regelmäßig, wie es hinter den hohen Mauern der Mastanlagen aussieht. Immer wieder finden wir verletzte und sterbende Tiere, immer wieder verstoßen die Betreiber solcher Anlagen gegen die ohnehin viel zu laschen Gesetze. Und so werden Schweine in zum Teil viel zu kleinen Kastenständen gehalten, ein Umdrehen ist in diesen Käfigen nicht möglich.

Authentische Foto- und Videoaufnahmen sind den Züchtern und der Industrie natürlich ein Dorn im Auge, und so werden immer wieder Undercover-Filmer wegen Hausfriedensbruch angezeigt. Auch unser Gründer und Vorstandsvorsitzender Jan Peifer ist in den letzten Jahren über 400-mal wegen Hausfriedensbruch angezeigt worden. Bisher sind alle Verfahren eingestellt worden und auch letzte Woche wurde das Verfahren gegen drei Aktivisten der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) vor dem Landgericht Magdeburg eingestellt.

Ein Schweinemäster aus Sachsen-Anhalt hatte die drei Tierrechtler angezeigt, nachdem diese die Zustände in einem Betrieb mit über 60.000 Schweinen dokumentiert und an die Öffentlichkeit gebracht hatten. Erst auf Grund der Aufnahmen hat das zuständige Veterinäramt im Nachhinein Kontrollen durchgeführt und Missstände vorgefunden. Der Richter lobte das Engagement der Tierrechtler und sprach sie nach dem übergesetzlichen Notstand frei. Das zuständige Veterinäramt hatte erst nach Sichtung der Bilder reagiert, eine vorherige Anzeige der Tierrechtler wurde nicht beachtet, und so blieb nichts anderes möglich als die Dokumentation der Tierhaltung, um diese an die Öffentlichkeit zu bringen. Der Hausfriedensbruch sei gerechtfertigt gewesen, um das Leid der Tiere abzustellen, so die Begründung des Landgerichts Magdeburg.

Wir freuen uns sehr über diesen Sieg unserer Kollegen und werden weiter aktiv für mehr Tierrechte kämpfen!

Gerichtliche Auseinandersetzungen kosten leider immer viel Geld. Da wir auch immer wieder verklagt werden und vor Gericht stehen, haben wir ein Rechtshilfekonto eingerichtet. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende, damit wir vor auch vor Gericht für die Tiere kämpfen können.

Stärken Sie uns jetzt den Rücken bei juristischen Auseinandersetzungen, ab einer Spende von 100 Euro erhalten Sie eine persönliche Urkunde. Jetzt aktiv werden!

Quelle: www.tierschutzbuero.de

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