Öffentliche Veranstaltungen und Umzüge verboten

Das Feiertagsgesetz Nordrhein Westfalen enthält besondere Regelungen für die Tage vor Ostern
Die Stadt Köln weist auf die besonderen Regelungen des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen für die Tage von Gründonnerstag, 24. März 2016, bis Samstag vor Ostern, 26. März 2016, hin. Das Amt für öffentliche Ordnung möchte die Bürgerinnen und Bürger sowie Veranstalter, die Programme für die vom Gesetzgeber besonders geschützten Feiertage planen, frühzeitig über die landesweit geltenden Einschränkungen informieren.
Am Karfreitag, der für die christlichen Kirchen zu den herausragenden stillen Feiertagen zählt, sowie für den Vorabend des Karfreitags (Gründonnerstag) gelten besondere Vorschriften des Feiertagsgesetzes:
Am Gründonnerstag, 24. März...




