Tiersitter von der Steuer absetzen

Nun ist es also amtlich: Die Kosten für einen Tiersitter, der das Haustier im Haushalt des Tierhalters betreut, können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd wirken. Laut Urteil des Bundesfinanzhofes vom 03.09.2015 (Az. VI R 13/15) können sie gemäß § 35a Absatz 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.
Zur Vorgeschichte:
Ein Ehepaar hatte seine Katze während des Urlaubs in der eigenen Wohnung durch eine „Tier- und Wohnungsbetreuungsfirma“ betreuen und versorgen lassen und die dafür entstandenen Kosten im Rahmen der Steuererklärung angegeben. Da das zuständige Finanzamt dies ablehnte und der Einspruch der Tierhalter erfolglos geblieben war, wurde das Finanzgericht Düsseldorf...



