Sorgfaltspflichten in Lieferketten: Gesetz weist Lücken beim Menschenrechtsschutz auf
Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten muss nachgebessert werden: Es gilt für eine zu geringe Zahl an Unternehmen und nur eingeschränkt für indirekte Zulieferer. Ein zivilrechtlicher Anspruch auf Haftung bei Schäden fehlt genauso wie konkrete Sorgfaltspflichten für Vertrieb und Export. Amnesty International fordert, dass die Bundesregierung sich an internationalen Standards orientiert und das Gesetz nachbessert.
Amnesty International begrüßt das heute