Verschärfung des Sexualstrafrechts heute im Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen

nein heisst nein„Nein heißt nein“, heißt es zumindest für über 600 Mitglieder des deutschen Bundestages bei der heutige Abstimmung zum Sexualstrafrecht.

Der engagierte Einsatz der CDU Frauen Union, der mit einer Kampagne der FU Köln begann, hat sich gelohnt.

„Als ich im Februar 2016 die katholischen Frauenverbände nach Köln einlud, um unsere Aktion „Nein heißt Nein“ vorzustellen, ahnte ich nicht, dass wir heute im Parlament einen so großen Erfolg erringen würden“ so Gisela Manderla, Vorsitzende der FU Köln und stellv. Vorsitzende der FU NRW.

Mit der Einführung des Grundtatbestands nach dem Grundsatz „nein heißt nein“ muss der Täter den Willen des Opfers fortan nicht mehr überwinden, sondern es reicht, wenn der Täter sich über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt. Eine Gewaltanwendung des Täters muss nicht hinzutreten, wie der bisher geltende und heute geänderte Vergewaltigungsparagraph unter anderem voraussetzte.

Manderla hierzu:“ Die sexuelle Selbstbestimmung wird nun umfassend geschützt. Gegen das „Grabschen“ haben wir nun mit dem Straftatbestand „sexuelle Belästigung“ (§ 184i STGB-E) eine rechtliche Handhabe, und wir haben außerdem einen Tatbestand, der auch Straftaten aus Gruppen erfasst (§§177 und 184i STBG-e), wie z.B. in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof.“

Quelle: Wahlkreisbüro Gisela Manderla, Mitglied des 18. Deutschen Bundestages
Foto: Gisela Manderla MdB bei der heutigen Veranstaltung anlässlich der Verschärfung des Sexualstrafrechts mit Ingrid Fischbach MdB, Vorsitzende der FU NRW, und Peter Tauber MdB, Generalsekretär der CDU Deutschlands

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