Auslandsschulgesetz kommt: erneute Beratung im Bundestag
Die Förderung der Deutschen Auslandschulen beschäftigte den Deutschen Bundestag in der Nacht zum 14. Juni erneut. Das Auslandsschulgesetz (ASchulG) durchlief die zweite und dritte Lesung. Ziel des Gesetzes ist es, den Deutschen Auslandsschulen zu mehr Planungssicherheit zu verhelfen.Das Auslandsschulgesetz (17/13618) wird die Förderung der Deutschen Auslandsschulen verlässlicher und ihrer Bedeutung entsprechend angemessen gestalten. Die Schulen, deren Betrieb das nötige Maß an Stabilität, Kontinuität und Qualität erreicht haben, erhalten künftig ihre Förderung nicht mehr im Rahmen einer individuellen Zuwendung des Bundes, sondern auf Basis eines gesetzlichen Anspruchs. Bereits in der ersten Lesung im April dieses Jahres hatten sich die...




