Atom-Ausstieg: Konzerne dürfen auf Schadensersatz klagen - Regierung muss den Atom-Deal neu schnüren

umweltMünchen, 6. Dezember 2016 – Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen „Beschleunigung des Atomausstiegs“ verkündet. Das Gericht hat entschieden, dass die frühere Abschaltung von Atomkraftwerken in Reaktion auf die Reaktorkatastrophe in Fukushima mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gleichzeitig spricht das Gericht den AKW-Betreibern aber das Recht auf eine „angemessene“ Entschädigung zu.

„Für die Atomkonzerne fällt in diesem Monat Weihnachten und Ostern zusammen“, kommentiert Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München. „Trotz einer breiten Mehrheit im Bundestag aus SPD, Grünen und Linkspartei setzt sich die Union mit der Abschaffung der Brennelementesteuer Ende 2016 durch. Damit schenkt sie den AKW-Betreibern fünf Milliarden Euro. Noch vor Ende des Jahres will die Bundesregierung ein Gesetzespaket verabschieden, mit dem die Energieunternehmen von der finanziellen Verantwortung für die unkalkulierbaren Kostenrisiken der Atommülllagerung befreit werden. Mit dem heutigen Urteil ist nun der Weg frei für milliardenschwere Entschädigungsforderungen, die wir SteuerzahlerInnen noch oben drauf legen sollen.“

In den ersten Beratungen zu dem Gesetzesentwurf über die Finanzierung der Atom-Folgekosten letzte Woche zeichnete sich ein parteienübergreifender Konsens darüber ab, dass die finanzielle Schonung in diesem Bereich den Energiekonzernen nur gewährt wird, wenn sie ihre Forderungen nach Schadenersatz fallen lassen. Experten, wie der Professor für öffentliches Recht Georg Hermes, bestätigten im Wirtschaftsausschuss, dass der Gesetzgeber im Falle einer Entschädigung zu Gunsten der Energieunternehmen eine stärkere finanzielle Beteiligung an den Atom-Folgekosten einfordern kann.

„Die Bundesregierung darf die Atomkonzerne nach diesem Urteil nicht weiter mit Samthandschuhen anfassen“, so Franziska Buch. „Bestehen sie auf ihren Schadenersatzforderungen, muss der Gesetzgeber die Einzahlung in den öffentlich-rechtlichen Fonds für die Atommülllagerung entsprechend erhöhen. Es kann nicht sein, dass die Energiekonzerne Milliardensummen vor Gericht einklagen und gleichzeitig aus angeblichem Geldmangel die finanzielle Verantwortung für die Folgekosten ihres Atommülls abgeben."

Quelle: www.umweltinstitut.org

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