Stadt Köln informiert über die Vorsorgevollmacht
Die Betreuungsbehörde der Stadt Köln berät rund um das Thema Betreuung und Vorsorgevollmacht. Jede volljährige Person kann in die Situation kommen, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln zu können – sei es durch einen Unfall, eine Erkrankung oder am Ende des Lebens. Zum Schutz und zur Unterstützung des Erwachsenen, der aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder einer psychischen Krankheit die eigenen Angelegenheiten nicht mehr rechtlich besorgen kann, muss das Betreuungsgericht über die Bestellung einer Betreuung entscheiden.
Sind andere Hilfen oder die Unterstützung durch eine bevollmächtigte Person des Vertrauens ausreichend vorhanden, darf keine Betreuerbestellung erfolgen. Eine...