DPolG begrüßt Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen - Fußball-Liga muss sich an Polizeikosten beteiligen

dpolg sternDie Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen, nach dem sich die Deutsche Fußball-Liga an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligen muss.

DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Damit wird eine seit Jahren bestehende Forderung von uns erfüllt. Es gibt nun mal Bereiche, in denen Polizeikosten nicht über das allgemeine Steueraufkommen finanziert werden sollten. Dazu gehören die polizeilichen Einsatzkosten, die in Millionenhöhe bei auf Gewinn ausgerichteten Großveranstaltungen, wie etwa bei Spielen der Fußball-Bundesliga entstehen.

Schon jetzt müssen für Polizei- und Verwaltungsleistungen Gebühren bezahlt werden. Für jeden Steuerzahler gilt, dass er eine Gebühr zahlt, wenn er ein Auto zulässt oder einen Reisepass beantragt. Und natürlich gilt dies auch für Unternehmen, etwa für die Begleitung von Transporten durch die Polizei. Und deshalb muss das auch für den Fußball und andere Großveranstaltungen gelten, wenn mit Hilfe des Staates hohe Gewinne gemacht werden.
Der gesetzliche Auftrag der Polizei entbindet die Verbände nicht von der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten, denn sie verdienen Milliarden. Die Gebühr muss übrigens keinesfalls zwangsläufig auf die Vereine umgelegt werden, es sei denn, sie beschließen das. Die Einnahmen sollten im Übrigen als Sonder-Zulage den Kolleginnen und Kollegen zugutekommen, die Woche für Woche nicht aus den Stiefeln kommen. “

Bundesweit werden pro Jahr zwischen 750-800 Bundesliga-Fußballspiele polizeilich betreut. Pro Spiel fallen durchschnittlich rund 2100 Einsatzstunden allein an den Spielorten an – Reisewegüberwachung und „Stabsarbeit“ sogar noch unberücksichtigt.

Quelle: www.dpolg.de

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