Unbrauchbare Prothetik: Patient kann gezahltes Honorar zurückfordern
Stellt sich eine prothetische Arbeit als unbrauchbar heraus, kann der Patient das von ihm an den Zahnarzt geleistete Honorar zurückverlangen. Unbrauchbar ist die Prothetik, wenn sie neu gemacht werden muss. Dies bestätigte das KG Berlin mit Beschluss vom 01.07.2010.
Urteil
Das KG Berlin begründete seinen Beschluss mit den Worten:
"Ist die Prothetik aufgrund eines Behandlungsfehlers mangelhaft, so kann der Patient den Ersatz aller ihm für die Behebung der Mängel entstandenen Kosten verlangen, soweit sie objektiv erforderlich waren. Nach überwiegender Meinung in der OLG-Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, steht dem Patienten alternativ ein Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Honorars zu, soweit der Zahnersatz für...