Taxi-Stellplätze am Hauptbahnhof bleiben bestehen - Verwaltungsgericht Köln gibt Stadt Köln recht

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute die Rechtsauffassung der Stadt Köln bestätigt, wonach die Taxi-Stellplätze vor dem Hauptbahnhof unterschiedslos allen Taxiunternehmen, die die personenbeförderungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, zur Verfügung stehen. Die Deutsche Bahn und die Eigentümer des Hauptbahnhofes hatten beim Verwaltungsgericht erreichen wollen, dass der Stadt Köln einstweilig der Vollzug ihrer straßenrechtlichen Widmung des Kölner Bahnhofvorplatzes untersagt wird. Der Bahnhofsvorplatz ist in diesem Bereich im Eigentum der beiden Kläger, die zwischenzeitlich einen Exklusiv-Vertrag über die Nutzung der Flächen mit einem einzelnen Taxiunternehmen (mytaxi) abgeschlossen hatten.
Dem hatte die Stadt Köln mit Hinweis auf die...




