Schutz vor der Vogelgrippe - Aufstallungspflicht für Geflügel

Im Stadtgebiet Köln gilt zum 29. Dezember 2016 die vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erlassene landesweite Aufstallungspflicht für Geflügel.
Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung des Erregers H5N8 müssen Halterinnen und Halter ihr Geflügel in geschlossenen Ställen halten. Alternativ ist es auch ausreichend, wenn das Geflügel unter einer Vorrichtung untergebracht wird, die zum Beispiel einer Voliere ähnlich aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
Aufgestallt werden muss sämtliches Hausgeflügel, unabhängig davon, ob...


