Ab 01.Juli 2014 nur noch mit grüner Plakette in die Umweltzone - Kölner Fahrzeughalter müssen Nichtnachrüstbarkeit ihres Fahrzeugs nachweisen!
Am 1. Juli 2014 wird in Köln die dritte Stufe des Luftreinhalteplans wirksam. Ab diesem Tag dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) in die Kölner Umweltzone einfahren. Damit ist Köln eine von 43 weiteren deutschen Städten, in der die Umweltzone bald nur noch mit grüner Feinstaubplakette befahren werden darf. Die Änderungen ab 1. Juli 2014 betreffen rund 22.500 in Köln zugelassene Fahrzeuge mit gelber Plakette. Für Fahrzeuge mit roter Plakette gilt schon seit 1. Januar 2013 ein Fahrverbot in der Kölner Umweltzone. Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette dürfen seit Einführung der Umweltzone am 1. Januar 2008 nicht mehr den entsprechend gekennzeichneten Bereich befahren.
Nach dem "Luftreinhalteplan Köln" dürfen Fahrzeuge...



