Individuelles Recht auf Asyl kann und darf zahlenmäßig nicht begrenzt werden

Statement von Amnesty International in Deutschland zu den Beschlüssen von CDU und CSU zur künftigen deutschen Asylpolitik
BERLIN, 09.10.2017 – Grundgesetz, Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention und geltendes Europarecht verpflichten Deutschland wie auch andere Staaten dazu, Menschen Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz zu gewähren, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.
„Der verfassungs- und menschenrechtliche Schutz von Menschen auf der Flucht kann und darf zahlenmäßig nicht begrenzt werden", erklärt Franziska Vilmar, Expertin für Asylrecht und Asylpolitik bei Amnesty International in Deutschland. „Eine jährliche Aufnahmequote von 200.000 schutzbedürftigen Menschen in Deutschland...



