Luftreinhalteplan für die Stadt Köln muss fortgeschrieben werden

Stadt kündigt an, Anstrengungen für bessere Luftqualität konsequent fortzusetzen
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat heute, 12. September 2019, über den Luftreinhalteplan für die Stadt Köln verhandelt und entschieden, "dass der Luftreinhalteplan vom 1. April 2019 für die Stadt Köln rechtswidrig ist und das Land ihn deshalb fortschreiben muss". Das Oberverwaltungsgericht fordert: "Nach derzeitigem Stand müssen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, um eine zügigere Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid jedenfalls an den folgenden Messstellen zu erreichen: Clevischer Ring, Justinianstraße, Luxemburger Straße und Neumarkt."
Oberbürgermeisterin Henriette...



