Hinweise an Karnevalstagen für Abstellen von Fahrrädern beachten - Ordnungsamt entfernt Räder/Rückgabe ab 11. Kalenderwoche möglich

Die Stadt Köln bittet Radfahrende, ihre Räder an den Karnevalstagen so abzustellen, dass niemand gefährdet oder behindert wird. Besondere Hinweise und Beschilderungen an Fahrradständern sollten beachtet und insbesondere die Wege und Aufstellflächen der Karnevalsumzüge freigehalten werden. Fahrräder müssen sonst im Rahmen der Gefahrenabwehr vom Ordnungsamt entfernt und sichergestellt werden.
An Aschermittwoch werden noch nicht alle sichergestellten Fahrräder in der Obhut des Ordnungsamtes sein. Insbesondere Räder, die am Karnevalssonntag, an Rosenmontag und am Veilchendienstag abtransportiert werden müssen, kommen zunächst in die bezirklichen Bauhöfe des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung und werden dort zwischengelagert. Ab...



