Brüsseler Platz - Stadt Köln legt zur grundsätzlichen Entscheidung Berufung ein

Die Verwaltung wurde jetzt einstimmig vom Rechtsausschuss des Stadtrates beauftragt, Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom Mai dieses Jahres zur Lärmbelastung am Brüsseler Platz einzulegen. Gleichzeitig soll sie weiterhin intensiv Maßnahmen ergreifen, um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner des Brüsseler Platzes und der Nutzungsmöglichkeit des öffentlichen Raumes zu schaffen. Die Stadt Köln will auf diesem Wege dem Oberverwaltungsgericht dieses Problem zur grundsätzlichen Entscheidung vorlegen.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Stadt Köln verurteilt, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass nachts (22 bis 06 Uhr) keine die einschlägigen Lärmschutzvorschriften überschreitenden...




