Hohes Schutzniveau für die Karnevalstage

In den Kneipen dürfen nur Geboosterte mit aktuellem Test feiern
In der Kölner "Brauchtumszone", die vom 24. Februar, 0 Uhr, bis einschließlich 1. März 2022 das gesamte Stadtgebiet umfasst, gelten hohe Schutzregeln für alle, die Karneval feiern.
Im öffentlichen Raum ist das Verweilen "zum Zwecke des geselligen Zusammenseins" nur unter 2G-plus-Voraussetzungen zulässig. Das heißt, man muss vollständig geimpft und getestet sein. Durch den Nachweis einer Booster-Impfung kann ein tagesaktueller Test ersetzt werden.
In der Gastronomie darf nur feiern, wer geboostert – oder den Geboosterten rechtlich gleichgestellt – und zusätzlich tagesaktuell getestet ist.
Noch vor...



