Köln schneidet Wahlbezirke neu zu - Die Mehrheit der Wahlbezirke musste verändert werden

Die Stadt Köln hat als Folge des jüngst ergangenen Urteils des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtes die Zuordnung ihrer Wahlbezirke verändern müssen. Das Verfassungsgericht hatte den für die Einteilung der Wahlbezirke bisher maßgeblichen Toleranzkorridor mit Blick auf eine Harmonisierung der unterschiedlichen Größen der Wahlbezirke und der Einwohner, deren Nationalität zur Kommunalwahl zugelassen ist, enger gefasst. Abweichungen vom Durchschnitt werden jetzt nur noch bis maximal 15 Prozent toleriert. Wahlberechtigt sind zur Kommunalwahl Einwohner der jeweiligen Kommune mit deutschem oder europäischem Pass mit einem Mindestalter von 16 Jahren.
Die Verwaltung hat daher in den letzten Wochen in einem arbeitsintensiven Prozess...



