Formlose Anträge auf Briefwahl: So sieht das Verfahren aus - Kontaktaufnahme bei fehlenden Angaben

Mit der Pressemitteilung 1174 vom Dienstag, 18. August 2015, hat die Stadt Köln darauf hingewiesen, dass die von der Köln SPD in viele Haushalte verteilten Wurfsendungen mit angefügten Briefwahl-Antrag nicht von der Stadt Köln herausgegeben wurden und nicht mit der offiziellen Wahlbenachrichtigung der Stadt Köln zu verwechseln sind. Trotzdem sind etliche Bürgeranfragen bei der Wahlorganisation der Stadt Köln eingegangen. Deshalb stellt die Stadt Köln klar, wie sie mit eingehenden formlosen Anträgen auf Briefwahl verfährt.
1. Nach der Kommunalwahlordnung für Nordrhein-Westfalen kann ein Wahlschein für die Briefwahl schriftlich oder mündlich durch persönliche Vorsprache beantragt werden. Dies kann schriftlich per Brief, Postkarte...


